Fair geregelte Bezahlung nach Tarifvertrag Attraktive Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen
Transparenz und Sicherheit stehen bei agento an erster Stelle – für unsere Mitarbeiter und für unsere Kunden.
Für die Zusammenarbeit in der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) gibt es für Sie eine verlässliche gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus profitieren Sie von weiteren tariflichen Vereinbarungen:
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Arbeit von Personaldienstleistern in der Rolle als Arbeitgeber und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch die Landesagentur für Arbeit
- Der Tarifvertrag zwischen unserem Arbeitgeberverband, dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP), und den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sichert Ihnen gute Arbeitsbedingungen und wichtige Sozialleistungen, wie z. B.
- Tariflicher Mindestlohn
- Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
- Zuschläge (für Überstunden, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit)
- Regelungen zur Arbeitssicherheit
- Kostenlose Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) bei Unstimmigkeiten
und verzeichnet einen außerordentlich hohen Anteil an unbefristeten Arbeitsverhältnissen bei seinen Mitgliedern
- Die gültigen Branchenzuschlagstarife mit den entsprechenden Einzelgewerkschaften ermöglichen Lohnsteigerungen in bis zu 6 Stufen
Zusätzlich gelten die bestehenden sowie die künftigen Betriebsvereinbarungen oder Betriebsordnungen durch den Kundenbetrieb im Rahmen des Direktionsrechts durch entsprechende Einzelanweisungen auch für Sie als Zeitarbeiter.